
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich
kann jeder an Weiterbildungsmaßnahmen und Meisterschule der HWK Service
GmbH teilnehmen. Wenn für die Zulassung zur Abschlussprüfung eines
Lehrganges besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, muss der
Teilnehmer / die Teilnehmerin diese erfüllen. Die Teilnahme an einem
Lehrgang begründet nicht ohne weiteres den Anspruch auf
Prüfungszulassung. Die Zulassungsbedingungen für die jeweiligen
Prüfungen, insbesondere die Zulassung zur Meisterprüfung, sind den
einzelnen Lehrgangsangeboten zu entnehmen und / oder in der
Prüfungsabteilung der Handwerkskammer für Unterfranken zu erfragen. Die
Zulassung zur Meisterprüfung ist dort gesondert und rechtzeitig zu
beantragen.
2. Anmeldung
Durch
die schriftliche Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer / die
Teilnehmerin, am Lehrgang teilzunehmen und die fälligen Gebühren,
Lehrmittel- und Materialkosten fristgerecht zu zahlen. Telefonische
Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung des
Teilnehmers / der Teilnehmerin wirksam. Die Anmeldungen werden in der
Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und durch die HWK Service GmbH
bestätigt. Durch die Unterschrift auf der Anmeldekarte erkennt der
Teilnehmer / die Teilnehmerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
als Vertragsbestandteil an. Nach erfolgter Anmeldung ist ein evtl.
Wohnortwechsel der HWK Service GmbH umgehend mitzuteilen. Anschreiben
der HWK Service GmbH, die als "unzustellbar" zurückkehren, verwirken
den Teilnahmeanspruch.
3. Gebühren
Für
die Teilnahme an Lehrgängen der HWK Service GmbH werden von dem
Teilnehmer / der Teilnehmerin die Gebühren erhoben, die zum Zeitpunkt
des Lehrgangsbeginns gültig sind. Vor Beginn einer jeden Prüfung muss
die jeweilige Lehrgangsgebühr beglichen sein. Wird zu Beginn des
Lehrgangs die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, kann die HWK
Service GmbH die Gebührenhöhe mit dem Teilnehmer / der Teilnehmerin neu
verhandeln, um die wirtschaftliche Vertretbarkeit des Lehrganges zu
gewährleisten. Kommt eine Einigung mit dem Teilnehmer / der
Teilnehmerin nicht zu Stande, gilt Ziffer 5 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
4. Zahlungsbedingungen
Je
nach Lehrgang muss die gesamte Lehrgangsgebühr oder bei Ratenzahlung
die 1. Rate der Lehrgangsgebühr mindestens 1 Monat vor Beginn des
entsprechenden Lehrgangs gezahlt werden. Wenn bei Ratenzahlung eine
Rate nach der 1. Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt wird, ist
die gesamte Lehrgangsgebühr sofort fällig. Diese Gebühr kann
gerichtlich beigetrieben werden. Die Nichtzahlung des Betrages führt
zum Ausschluss des Teilnehmers / der Teilnehmerin vom Lehrgang.
Hierdurch entfällt nicht die Zahlungspflicht der gesamten
Lehrgangsgebühren. Eine Rückzahlungspflicht des Lehrgangsträgers für
zuvor nicht besuchten Unterricht besteht nicht. Wird eine gerichtliche
Beitreibung der Lehrgangsgebühren erforderlich, wird hierfür eine
Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR fällig.
5. Durchführung des Lehrganges
Der
Beginn des Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei
einer zu geringen Teilnehmerzahl kann der Lehrgang zeitlich verlegt
oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall
einer Absage in voller Höhe erstattet. Dies gilt auch, wenn der
Lehrgang über sechs Monate oder auf unbestimmte Zeit verschoben wird.
Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die
HWK Service GmbH behält sich vor, Lehrpläne, Stundenpläne sowie den
Einsatz von Ausbildungspersonal vor und / oder während des Lehrgangs zu
ändern. Die genannten Änderungen berechtigen den Teilnehmer / die
Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
6. Rücktritt, Kündigung
Die
Anmeldung zur Teilnahme an einem Lehrgang kann bis 4 Wochen vor
Lehrgangsbeginn schriftlich widerrufen werden. Wenn die Anmeldung
innerhalb von 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgt, ist ein
Rücktrittsrecht des Teilnehmers / der Teilnehmerin ausgeschlossen. Bei
nicht rechtzeitigem oder nicht ordnungsgemäß erklärtem Widerruf werden
bereits gezahlte Lehrgangsgebühren einbehalten und die gesamten
Lehrgangsgebühren fällig. Ab Lehrgangsbeginn kann die Lehrgangsmaßnahme
nur noch aus wichtigem Grund mit einer Frist von einer Woche
schriftlich gekündigt werden. Einen wichtigen Grund stellt zum Beispiel
eine langandauernde, die Lehrgangsteilnahme verhindernde, Erkrankung
dar. Der wichtige Grund ist auf Verlangen der HWK Service GmbH durch
die entsprechenden Nachweise zu belegen. Bei ordnungsgemäßer Kündigung
entrichtet der Teilnehmer / die Teilnehmerin den Kursgebührenanteil,
der auf die Vertragslaufzeit bis zum Wirksamwerden des
Kündigungstermins entfällt. Vor Lehrgangsbeginn ist eine Kündigung nur
unter den oben genannten Kündigungsvorschriften möglich. Zudem ist die
Kursgebühr anteilig für eine Woche zu zahlen (Kündigungsfrist). Wenn
der Teilnehmer / die Teilnehmerin den Lehrgang ohne schriftliche
Kündigung abbricht, indem er / sie dem Unterricht fernbleibt und keine
weitere Rate zahlt, entfällt eine Rückzahlungspflicht der schon
entrichteten Gebühren bzw. Raten durch die HWK Service GmbH. Im Übrigen
hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin die gesamten Lehrgangsgebühren zu
begleichen. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich der
Veranstalter vor.
7. Pflichten des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Der
Teilnehmer / die Teilnehmerin nimmt an den Lehrgängen regelmäßig teil,
unterlässt Störungen des Unterrichts, behandelt die zur Verfügung
gestellten Geräte und Materialien sowie die Unterrichtsräume pfleglich
und beachtet die jeweils gültige Hausordnung. Ein Anspruch auf einen
Parkplatz auf dem Gelände der HWK Service GmbH besteht grundsätzlich
nicht. Das Rauchen ist nur in speziell ausgewiesen Raucherzonen
erlaubt; in den Unterrichtsräumen ist das Rauchen nicht gestattet. Die
Benutzung von Handys im Unterricht ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ausnahmefälle z. B. auf Grund von Notdiensten sind in jedem Einzelfall
mit den jeweiligen Dozenten abzusprechen.
8. Ausschluss
Die
HWK Service GmbH kann den Teilnehmer / die Teilnehmerin, der / die
jeweilige Lehrgangsgebühr oder die entsprechende Rate nicht bezahlt
hat, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ebenso kann die HWK
Service GmbH in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer / die
Teilnehmerin vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine / ihre
Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er / sie haben einen ggf. zu
verantwortenden Schaden zu ersetzen. Eine Pflicht zur Rückzahlung
bereits entrichteter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.
9. Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigungen
werden jeweils bei Lehrgangsbeginn nach Eingang der jeweiligen
Lehrgangsgebühr bzw. der 1. Rate (vgl. Ziff. 3) ausgestellt. Sonstige
oder wiederholte Lehrgangsbescheinigungen werden auf Antrag nur nach
Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen ausgestellt.
10. Haftung
Bei
Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von einem Teilnehmer
oder einer Teilnehmerin während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet
die HWK Service GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine
weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11. Versicherungsschutz
Gegen
alle Unfälle während der Unterrichtszeit bzw. auf dem Wege zur und von
der Unterrichtsstätte ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin im Rahmen
der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der
Unfallversicherungsschutz richtet sich nach den Bestimmungen der
zuständigen Berufsgenossenschaft, so weit die gesetzliche
Unfallversicherung zuständig ist. Ansonsten hat der Teilnehmer / die
Teilnehmerin selbst für seinen / ihren Versicherungsschutz zu sorgen.
12. Datenschutz
Die
HWK Service GmbH ist berechtigt, die mit der Anmeldung übermittelten
personenbezogenen Daten selbst sowie durch die datenverarbeitende
Stelle der Handwerkskammer Würzburg zu speichern und zu verarbeiten.
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden dabei Anwendung. Es wird
darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des
Lehrganges über die erfolgte oder nichterfolgte Teilnahme und die
Zahlung der Teilnahmegebühr die fördernde Stelle unterrichtet wird.
13. Sonstiges
Im
Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
14 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Würzburg.
15. Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ab dem 01.09.2004 für alle neuen Verträge wirksam.
Diese AGB´s gelten für die Meisterschule.
Stand: 11/2004 |