Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Teilnahmeberechtigung

Grundsätzlich kann jeder an Weiterbildungsmaßnahmen und Meisterschule der HWK Service GmbH teilnehmen. Wenn für die Zulassung zur Abschlussprüfung eines Lehrganges besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin diese erfüllen. Die Teilnahme an einem Lehrgang begründet nicht ohne weiteres den Anspruch auf Prüfungszulassung. Die Zulassungsbedingungen für die jeweiligen Prüfungen, insbesondere die Zulassung zur Meisterprüfung, sind den einzelnen Lehrgangsangeboten zu entnehmen und / oder in der Prüfungsabteilung der Handwerkskammer für Unterfranken zu erfragen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist dort gesondert und rechtzeitig zu beantragen.


2. Anmeldung

Durch die schriftliche Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin, am Lehrgang teilzunehmen und die fälligen Gebühren, Lehrmittel- und Materialkosten fristgerecht zu zahlen. Telefonische Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung des Teilnehmers / der Teilnehmerin wirksam. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und durch die HWK Service GmbH bestätigt. Durch die Unterschrift auf der Anmeldekarte erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an. Nach erfolgter Anmeldung ist ein evtl. Wohnortwechsel der HWK Service GmbH umgehend mitzuteilen. Anschreiben der HWK Service GmbH, die als "unzustellbar" zurückkehren, verwirken den Teilnahmeanspruch.


3. Gebühren

Für die Teilnahme an Lehrgängen der HWK Service GmbH werden von dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die Gebühren erhoben, die zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns gültig sind. Vor Beginn einer jeden Prüfung muss die jeweilige Lehrgangsgebühr beglichen sein. Wird zu Beginn des Lehrgangs die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, kann die HWK Service GmbH die Gebührenhöhe mit dem Teilnehmer / der Teilnehmerin neu verhandeln, um die wirtschaftliche Vertretbarkeit des Lehrganges zu gewährleisten. Kommt eine Einigung mit dem Teilnehmer / der Teilnehmerin nicht zu Stande, gilt Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


4. Zahlungsbedingungen

Je nach Lehrgang muss die gesamte Lehrgangsgebühr oder bei Ratenzahlung die 1. Rate der Lehrgangsgebühr mindestens 1 Monat vor Beginn des entsprechenden Lehrgangs gezahlt werden. Wenn bei Ratenzahlung eine Rate nach der 1. Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt wird, ist die gesamte Lehrgangsgebühr sofort fällig. Diese Gebühr kann gerichtlich beigetrieben werden. Die Nichtzahlung des Betrages führt zum Ausschluss des Teilnehmers / der Teilnehmerin vom Lehrgang. Hierdurch entfällt nicht die Zahlungspflicht der gesamten Lehrgangsgebühren. Eine Rückzahlungspflicht des Lehrgangsträgers für zuvor nicht besuchten Unterricht besteht nicht. Wird eine gerichtliche Beitreibung der Lehrgangsgebühren erforderlich, wird hierfür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR fällig.


5. Durchführung des Lehrganges

Der Beginn des Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl kann der Lehrgang zeitlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage in voller Höhe erstattet. Dies gilt auch, wenn der Lehrgang über sechs Monate oder auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die HWK Service GmbH behält sich vor, Lehrpläne, Stundenpläne sowie den Einsatz von Ausbildungspersonal vor und / oder während des Lehrgangs zu ändern. Die genannten Änderungen berechtigen den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag.


6. Rücktritt, Kündigung

Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Lehrgang kann bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich widerrufen werden. Wenn die Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgt, ist ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers / der Teilnehmerin ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitigem oder nicht ordnungsgemäß erklärtem Widerruf werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren einbehalten und die gesamten Lehrgangsgebühren fällig. Ab Lehrgangsbeginn kann die Lehrgangsmaßnahme nur noch aus wichtigem Grund mit einer Frist von einer Woche schriftlich gekündigt werden. Einen wichtigen Grund stellt zum Beispiel eine langandauernde, die Lehrgangsteilnahme verhindernde, Erkrankung dar. Der wichtige Grund ist auf Verlangen der HWK Service GmbH durch die entsprechenden Nachweise zu belegen. Bei ordnungsgemäßer Kündigung entrichtet der Teilnehmer / die Teilnehmerin den Kursgebührenanteil, der auf die Vertragslaufzeit bis zum Wirksamwerden des Kündigungstermins entfällt. Vor Lehrgangsbeginn ist eine Kündigung nur unter den oben genannten Kündigungsvorschriften möglich. Zudem ist die Kursgebühr anteilig für eine Woche zu zahlen (Kündigungsfrist). Wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin den Lehrgang ohne schriftliche Kündigung abbricht, indem er / sie dem Unterricht fernbleibt und keine weitere Rate zahlt, entfällt eine Rückzahlungspflicht der schon entrichteten Gebühren bzw. Raten durch die HWK Service GmbH. Im Übrigen hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin die gesamten Lehrgangsgebühren zu begleichen. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich der Veranstalter vor.


7. Pflichten des Teilnehmers / der Teilnehmerin

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin nimmt an den Lehrgängen regelmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, behandelt die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sowie die Unterrichtsräume pfleglich und beachtet die jeweils gültige Hausordnung. Ein Anspruch auf einen Parkplatz auf dem Gelände der HWK Service GmbH besteht grundsätzlich nicht. Das Rauchen ist nur in speziell ausgewiesen Raucherzonen erlaubt; in den Unterrichtsräumen ist das Rauchen nicht gestattet. Die Benutzung von Handys im Unterricht ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmefälle z. B. auf Grund von Notdiensten sind in jedem Einzelfall mit den jeweiligen Dozenten abzusprechen.


8. Ausschluss

Die HWK Service GmbH kann den Teilnehmer / die Teilnehmerin, der / die jeweilige Lehrgangsgebühr oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ebenso kann die HWK Service GmbH in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer / die Teilnehmerin vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine / ihre Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er / sie haben einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Eine Pflicht zur Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.


9. Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigungen werden jeweils bei Lehrgangsbeginn nach Eingang der jeweiligen Lehrgangsgebühr bzw. der 1. Rate (vgl. Ziff. 3) ausgestellt. Sonstige oder wiederholte Lehrgangsbescheinigungen werden auf Antrag nur nach Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen ausgestellt.


10. Haftung

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von einem Teilnehmer oder einer Teilnehmerin während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet die HWK Service GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


11. Versicherungsschutz

Gegen alle Unfälle während der Unterrichtszeit bzw. auf dem Wege zur und von der Unterrichtsstätte ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Unfallversicherungsschutz richtet sich nach den Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft, so weit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Ansonsten hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin selbst für seinen / ihren Versicherungsschutz zu sorgen.


12. Datenschutz

Die HWK Service GmbH ist berechtigt, die mit der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten selbst sowie durch die datenverarbeitende Stelle der Handwerkskammer Würzburg zu speichern und zu verarbeiten. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden dabei Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrganges über die erfolgte oder nichterfolgte Teilnahme und die Zahlung der Teilnahmegebühr die fördernde Stelle unterrichtet wird.


13. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


14 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Würzburg.


15. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ab dem 01.09.2004 für alle neuen Verträge wirksam.


Diese AGB´s gelten  für die Meisterschule.
Stand: 11/2004

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